Trauerportal - Rund um Vorsorge, Tod und Trauer

Willkommen auf dem Schweizer Trauerportal. Trauerportal.ch ist Informationsplattform Nr. 1 für alle Fragen rund um die Themen Vorsorge, Tod und Trauer.

Vor dem Todesfall

Beim Todesfall

Nach dem Todesfall

Trauerportal hilft: Häufig gestellte Fragen

Das Trauerportal ist ein umfassendes Informationsportal. Wir versuchen auf möglichst viele Fragen rund um die Themen Vorsorge, Tod & Trauer eine Antwort zu geben. Haben Sie Anregungen zur Verbesserung des Trauerportals? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Ist das Trauerportal eine Beratungsagentur?

Nein, das Trauerportal ist ausschliesslich eine Informationsplattform. Wir stellen ausschliesslich Informationen und Checklisten zur Verfügung so wie eine Auflistung allfälliger Dienstleister, welche Ihnen für Beratungen zur Seite stehen.

Ich bin alleinstehend, wer kümmert sich um meine Bestattung?

Das Trauerportal empfiehlt unbedingt eine Bestattungsvorsorge abzuschliessen und mit einem Berater, z.B. einem Notar zu sprechen. So können Sie Ihre Wünsche darlegen und schriftlich fixieren.

Kann ich am offenen Sarg Abschied nehmen?

Ja, das ist möglich, solange die optische Verfassung der verstorbenen Person es zulässt.

Wer hilft mir bei der Wohnungsauflösung?

Auf dem Trauerportal finden Sie im Bereich Haushaltsauflösung alle wichtigen Informationen sowie Anbieter in Ihrer Region, welche Sie unterstützen können.

Bis wann muss eine Bestattung stattfinden?

Die Erdbestattung wie auch die Kremation findet frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und in der Regel nicht später als 7 Tage danach statt. Auf dem Trauerportal finden Sie eine Checkliste wie bei einem Todesfall vorzugehen ist.

Erlaubt die katholische Kirche die Kremation?

Ja, die römisch-katholische Kirche annerkennt seit 1963 die Kremation. Die Kirche gibt der Erdbestattung aber nach wie vor den Vorzug.

Wer übernimmt die Bestattungskosten?

Die Bestattungskosten müssen vom Auftraggeber übernommen werden und werden nicht aus dem Nachlass bezahlt.

Was, wenn kein Testament besteht?

Falls die verstorbene Person weder Testament noch Erbvertrag erstellt hat, so bestimmt das Erbrecht, was mit dem Nachlass geschieht. Hierbei regelt der gesetzliche Erbteil  wie die Erbteilung für Nachkommen, Ehepartner sowie weitere Verwandte erfolgt.

Die sogenannten Pflichtteile von Ehegatte/eingetragenem Partner, Kinder oder Eltern der verstorbenen Person können nicht entzogen werden.

Das Trauerportal bietet umfassende Informationen im Bereich Testament und Erbe.

Ich habe noch mehr Fragen, wo erhalte ich Informationen?

Auf dem Trauerportal finden Sie in jedem einzelnen Bereich weitere Informationen. Benutzen Sie hierzu das Suchfeld auf der Startseite oder klicken Sie auf die Unterseite Dienstleistungen