Am Todestag

Was ist am Todestag zu tun?

Finden Sie hier alle nötigen Informationen in unserer Checkliste:

Todesfall, was nun - Checkliste


Unabhängig vom Sterbeort der Person gibt es verschiedene Sofortmassnahmen, die getroffen werden müssen. Hier finden Sie eine Auflistung.

Person ist Zuhause verstorben

  • Stirbt eine Person zu Hause, so haben die Angehörigen umgehend einen Hausarzt oder den Notarzt Tel. 144 zu benachrichtigen
  • Der zuständige Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
  • Telefonische Meldung beim örtlichen Bestattungs- oder Zivilstandsamt (Wohngemeinde der verstorbenen Person) inkl. Angabe über den gewünschten Aufbahrungsort.
  • Je nach Kanton übernimmt dieser teilweise die Bestattungskosten
  • Wenn der Verstorbene Haustiere hat, müssen diese versorgt werden.

⇒ Wichtig: Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht selbst eine Verfügung getroffen, bestimmen die nächsten Angehörigen, ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt wird.

⇒ Hier finden Sie das zuständige Zivilstandsamt 

Zivilstandsamt

Person ist in einem Krankenhaus oder Alters- und Pflegezentrum verstorben

  • Das Pflegepersonal kontaktiert den zuständigen Arzt, welcher eine Todesbescheinigung ausstellt
  • Mit der Todesbescheinigung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden. Je nach Institution ist die Aufbahrung auch gleich am Sterbeort möglich.

⇒ Wichtig: Todesbescheinigung wird vom Arzt via Heim/Spital direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gesandt.

⇒ Hier finden Sie das zuständige Zivilstandsamt

 Zivilstandsamt

Person ist bei einem Unfall oder Suizid verstorben

  • Umgehend die Polizei benachrichtigen Tel.117
  • Einen Notarzt aufbieten Tel. 144, welcher die Todesbescheinigung ausstellt.

⇒ Hier finden Sie den nächsten Polizeiposten

Polizeiposten

Wer sollte im Todesfall benachrichtigt werden?

Priorität 1:

  • Familienangehörige und Freunde benachrichtigen
  • Falls die verstorbene Person Organspender war, das örtliche Krankenhaus informieren.
  • Informieren Sie das örtliche Bestattungsamt / Zivilstandsamt telefonisch, wenn möglich noch am Todestag (spätestens aber in den ersten 48h).
     

Priorität 2:

  • Gegebenenfalls Arbeitgeber oder Spitex informieren 
  • Wohnungsvermieter

Priorität 3:

  • Sonstige ausstehende Termine absagen (z.B. Arzttermin, überprüfen Sie die Agenda der verstorbenen Person)

Was muss in den ersten 72 Stunden und nach der Bestattung beachtet werden?

Die nächsten Schritte die Sie befolgen müssen, finden Sie hier:
Erste 72 Stunden