Steuerberatung im Todesfall

Der Verlust einer nahestehenden Person schmerzt. Administrative Arbeiten lassen jedoch nicht lange auf sich warten, dies betrifft u.a. auch die Steuern. Die Steuerpflicht endet mit dem Tod der betroffenen Person. Trotzdem muss ab Jahresbeginn bis zum Todestag eine Steuererklärung erstellt werden. War die verstorbene Person verheiratet, so ist das die letzte gemeinsame Steuererklärung die ausgefüllt wird.

In der Regel wird innerhalb von 2 Wochen eine steueramtliche Inventarisation durchgeführt, welche die Grundlage für die Erbteilung bildet. 
Haben Sie mehr Fragen zum Ablauf der Inventarisation oder allgemein zum Thema Steuern im Todesfall hilft Ihnen allenfalls die "Häufig gestellte Fragen" Sektion weiter.

Häufig gestellte Fragen


Unterstützung in Bezug auf steuerrechtliche Fragen in Bezug auf den Todesfall finden Sie in der Regel bei Treuhändern.
Hier finden Sie eine Auswahl in Ihrer Umgebung.

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Mein Ehegatte ist verstorben, wie sieht das mit der Steuererklärung aus?

Es muss eine gemeinsame Steuererklärung ab Jahresbeginn bis zum Todestag des Ehegatten/der Ehegattin erstellt werden.

Der überlebende Partner muss zudem ab Todestag bis zum Jahresende eine weitere, eigene Steuererklärung als alleinstehende Person einreichen. Die Berechnung der Steuern erfolgt für beide Perioden anteilmässig.

Wie werden vererbte Bankkonten in der Steuererklärung deklariert?

Die Erben müssen das am Jahresende vorhandene Vermögen, sowie die seit dem Todestag erzielten Erträge aus dem Erbgut, anteilsmässig deklarieren.

Was wird im Inventarisationsverfahren angeschaut?

Das Inventarisationsverfahren ist die Basis für

  • die korrekte Erhebung der Erbschaftssteuer
  • die korrekte Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer
  • die Durchführung eines allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahrens
  • die korrekte Weiterversteuerung durch die Erben
  • die Erben, um die bevorstehende Erbteilung vornehmen zu können. 

Was ist, wenn ich die Verhältnisse der Erbschaft nicht kenne?

In den meisten Fällen liegt innerhalb von 12 Monaten das Erbschaftsinventar vor. Dieses gibt einen Überblick über die Vermögenswerte der verstorbenen Person.

Was geschieht, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird?

Die Erbausschlagung ist beim zuständigen Bezirksgericht anzumelden und ist (unter Vorbehalt einer späteren Vermögenszuweisung) in der Steuererklärung nicht aufzuführen. Eine Anmerkung auf der Steuererklärung, dass das Erbe ausgeschlagen wurde, reicht aus.

Wo erhalte ich mehr Informationen?

Für allgemeine Fragen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundes weitere Antworten.

Offizielle Seite des Bundes

Des Weiteren können Sie sich bei einem der Treuhänder auf unserer Seite über Ihr Anliegen informieren.

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