Nach der Bestattung

Im Nachgang zur Bestattung fallen folgende Punkte an. 

Versenden Trauerkarten Danksagung

Danksagungskarten werden nach der Beerdigung als Wertschätzung an all jene Personen versendet, welche schriftlich oder persönlich am Tod der verstorbenen Person Anteil genommen haben. Folgende Punkte sollten in einer Danksagungskarte enthalten sein:

  • Bezeichnung wie z.B. "Danksagung" oder "Wir danken von ganzem Herzen"
  • Personen, denen gedankt wird. Das können Familienangehörige, der Pfarrer, das Pflegepersonal oder Andere sein
  • Name der verstorbenen Person (evtl. mit Ledigname)
  • Ort, Datum und Trauerfamilie
  • Spruch / Zitat

Hier geht es zu einer Beispiel Trauerkarte für eine Danksagung sowie Texthilfen

Grabstein und Grabpflege

Der Grabstein wird nach der Beerdigung ausgesucht und bestellt. Mehr Informationen zur Auswahl des Grabsteins finden Sie hier. 

Grabsteine können in der Regel 9 bis 12 Monate nach der Beisetzung auf dem Erdgrab platziert werden, da die Erde so lange braucht bis sie sich gesetzt hat. Bei Urnenbeisetzungen kann der Grabstein sofort gesetzt werden. 

⇒ Jeder Friedhof hat unterschiedliche Vorschriften bezüglich Grösse, Farben und Formen des Grabsteins. Informieren Sie sich bei Ihrem Bildhauer über die geltenden Vorschriften, damit der Grabstein dementsprechend gefertigt werden kann.

Die Grabpflege 

Erkundigen Sie sich beim Friedhofamt, welche Möglichkeiten für die Grabpflege bestehen. Viele Friedhöfe bieten einen Grabpflege-Service an. Dieser wird in der Regel in einem Grabpflegevertrag abgeschlossen. Die Kosten der Grabpflege sind stark von der Häufigkeit der Pflege und der Grösse des Grabs abhängig. Es ist üblich, dass das Entgelt im Voraus bezahlt wird. 

Haushaltsauflösung

Bei einer Haushaltsauflösung sind folgende Schritte zu beachten:

Schritt 1 - Das müssen Sie als Erstes erledigen:

  • Stellen Sie wichtige Dokumente wie Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Mietvertrag, sonstige Verträge in einem Ordner sicher

  • Erstellen Sie ein Inventar der Wertsachen, diese können auch geschätzt werden. Hier geht es zur Beispiel Inventarliste. 

Schritt 2 - Haushaltsauflösung:

Mietwohnung:

Kündigen Sie die Wohnung auf den nächst möglichen Termin. Es gilt zu beachten, dass bei ortsunüblichen Kündigungsterminen ein zumutbarer Nachmieter gestellt werden muss. Unser Tipp: schalten Sie ein Inserat bei homegate. Die Preise finden Sie hier. Ein gratis Inserat können Sie alternativ auf ronorp.net schalten.

  • Hier erhalten Sie Hilfe bei der Wohnungsräumung oder für die temporäre Einstellung von Möbeln.
  • Übergabe an die Immobilienverwaltung oder Eigentümer/in
  • Rückerstattung des Mietzinsdepots organisieren

⇒ Achtung: Mietzinsen sind während der gesamten Kündigungsfrist geschuldet. Prüfen Sie, ob ein Dauerauftrag besteht und beenden Sie diesen auf den Kündigungstermin. 

Eigenheim:

Entscheid der Erben, ob das Eigenheim vermietet, verkauft oder selbstbezogen wird.

Falls die Wohnung oder das Haus verkauft wird, muss eine Räumung organisiert werden. Hier finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Region

Falls Sie das Eigenheim mittels Makler vermitteln, müssen Sie bei einer Vermietung mit einer Provision in der Höhe einer Monatsmiete und beim Verkauf mit 2-5% des Verkaufspreises rechnen.

Heimzimmer

Sprechen Sie sich mit dem Pflegepersonal ab. In der Regel sollte das Zimmer in zwei bis drei Wochen geräumt werden. Die Reinigung wird in den meisten Fällen gleich durch das Pflegepersonal organisiert.

Vergessen Sie nicht zu überprüfen, ob beim Einzug ein Depot hinterlegt wurde und fordern Sie dieses gegebenenfalls zurück.

Fahrzeuge

Was ist zu beachten, wenn Fahrzeuge vorhanden sind?

  • Informieren Sie das zuständige Strassenverkehrsamt über einen Fahrzeughalterwechsel oder den Verkauf. Retournieren Sie das Nummernschild beim Strassenverkehrsamt.
  • Kündigen der Fahrzeugversicherung
  • Kündigen Mitgliedschaft wie TCS, Mobility etc. 

⇒ Falls die verstorbene Person ein Fahrzeug geleast hat, klären Sie die Kündigungsbedingungen ab. Teilweise wird der Leasingvertrag auf die Erben umgeschrieben. 

 

 

Versicherungen

Krankenversicherung & Zusatzversicherung

Sammeln Sie alle offenen Rechnungen und reichen Sie diese bei der Kranken- oder Zusatzversicherung ein. Kündigen Sie die Versicherungen sobald alle Rechnungen eingereicht sind.

Was muss gemacht werden, wenn eine Lebensversicherung vorhanden ist?

Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Überprüfen Sie die Police und setzen Sie sich mit dem zuständigen Versicherer in Verbindung. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Lebensversicherungen unterschieden:

  • Todesfallversicherung / Risikolebensversicherung
    • Finanzieller Schutz für Hinterbliebene im Todesfall
  • Fondsgebundene Lebensversicherung 
    • Finanzieller Schutz für Hinterbliebene im Todesfall, wobei das Sparkapital ganz oder teilweise in einem Investmentfonds angelegt wird
  • Die klassische Lebensversicherung auch bekannt als gemischte Lebensversicherung
    • Eine kombinierte Variante von finanziellem Schutz für Hinterbliebene und einem Sparplan für die Altersvorsorge 

Falls Sie mehr Informationen bezüglich finanzieller Vorsorge suchen, klicken Sie hier.

Pensionskasse

Informieren Sie die Pensionskasse über den Todesfall

  • Ehepartner - Unter folgenden Bedingungen erhalten Ehepartner eine Hinterbliebenenrente durch die Pensionskasse
    • Überlebender Ehegatte ist älter als 45 Jahre und die Ehe dauerte mindestens fünf Jahre
    • Der überlebende Ehepartner war im Todeszeitpunkt für den Unterhalt von mindestens einem Kind (jünger als 18 Jahre oder bis 25 Jahre falls in Ausbildung) zuständig

⇒ Ist keine der beiden Bedingungen erfüllt, dann erhält der hinterbliebene Ehepartner eine einmalige Zahlung in Höhe von drei Jahresrenten.
Zudem haben die Kinder des Verstorbenen Anspruch auf Waisenrenten. Ein Anspruch auf eine Rente besteht auch dann, wenn die verstorbene Person bereits pensioniert war. Viele Pensionskassen sind auf freiwilliger Basis weniger streng als vom Gesetz vorgeschrieben. Klären Sie bspw. ab, ob die Pensionskasse der verstorbenen Person auf dem Alterslimit des überlebenden Ehepartners von 45 Jahren besteht.

Kündigung von Hausrats-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Denken Sie daran, im Voraus bezahlte Prämien zurückzufordern. 

Diese Verträge müssen Sie kündigen

Folgende Verträge sind zu kündigen:

  • Kreditkarte: Prüfen Sie den Kreditkartenauszug falls physisch vorhanden. Auf diesem sehen Sie Abonnemente welche monatlich belastet werden z.B. Antivirus Software etc. 
  • LSV (Lastschriftverfahren): Veranlassen Sie deren Löschung bei der Bank
  • Telefonie: Kündigen Sie den Mobile- wie auch Festnetzvertrag
  • SBB: Veranlassen Sie die Rückerstattung für vorhandenes Jahresabonnement bei der SBB
  • TV und Internet: Verträge kündigen und falls vorhanden die Mediabox retournieren
  • Elektrizitätswerk informieren
  • Allfällige Verträge mit der Reinigungskraft, dem Gärtner, etc. kündigen

 

Bank

Sobald Sie die Bank über den Todesfall informieren wird das Konto gesperrt. Das gilt auch, wenn Sie ein und/oder Konto haben bei welchem beide Ehepartner unabhängig voneinander Bezüge machen können. 

Wieso sperrt die Bank das Konto?

Die Bank muss mit Schadensersatzansprüchen rechnen, solange keine Klarheit über die Aufteilung des Erbes besteht. Zugang zum Konto erhalten Sie wieder mit dem Erbschein.

Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?

Der Erbschein (auch Erbenschein, Erbbescheinigung oder Erbenbescheinigung genannt) gibt Aufschluss über den Kreis der Erbberechtigten. Erst gegen Aushändigung eines Erbscheins wird die Bank weitere Auszahlungen vornehmen.

⇒Ausnahme: Rechnungen direkt im Zusammenhang mit der verstorbenen Person, wie z.B. Kosten für die Bestattung, Trauerkarten etc. können der Bank zugestellt werden. Diese wird die Zahlung vornehmen. 

Wieviel kostet ein Erbschein?

Jeder Erbschein hat eine individuelle Kostenzusammensetzung. Es ist mit Kosten ab mehreren Hundert Franken zu rechnen,  sie können aber je nach Schwierigkeit der Erbenermittlung bis zu mehreren Tausend Franken betragen.

⇒Weitere Kosten entstehen für eingeholte Zivilstandsurkunden und Auskünfte im In- und Ausland. 

Wie lange dauert es, bis ein Erbschein ausgestellt werden kann?

Auch hier variiert die Zeitdauer. Für einen einfachen Fall müssen Sie mit 6 bis 12 Wochen für die Ausstellung des Erbschein rechnen. 

Wer kann einen Erbschein anfordern?

  • Ohne Testament oder Erbvertrag: Die gesetzlichen Erben sind berechtigt, einen Erbschein anzufordern.
  • Mit Testament oder Erbvertrag: Der Erbschein kann erst nach der amtlichen Eröffnung durch das Gericht beantragt werden. Aus der amtlichen Eröffnung ist ersichtlich, wer berechtigt ist, den Erbschein einzuholen.

Wo muss ein Erbschein angefordert werden?

Erstellt wird der Erbschein je nach Kanton durch das Erbschaftsamt, die Teilungsbehörde der Gemeinde, einen Notar/eine Notarin oder das Regierungsstatthalteramt des Bezirks.

Um einen Erbschein zu erhalten, müssen Sie

  • eine Kopie des Todesscheins vorlegen (erhältlich beim Zivilstandsamt);
  • beweisen, dass Sie erbberechtigt sind (Auszug aus dem Zivilstandsregister);
  • belegen, dass Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben (Annahmeerklärung aller gesetzlichen und eingesetzten Erben oder der Nachweis des Fristablaufs).

Erbschein bei der zuständigen Behörde bestellen

Der Erbschein wird bei der zuständigen Behörde des letzten Wohnortes der verstorbenen Person bestellt.

 

Steuererklärung per Todestag

Von der Steuerbehörde erhalten Sie die Aufforderung eine Steuererklärung per Todestag einzureichen. In der Regel wird Ihnen eine Frist von 30 Tagen gewährt. Das ist in den meisten Fällen unrealistisch, da noch Unterlagen wie Erbbescheinigung, Kontoauszüge etc. fehlen. 

⇒ Beantragen Sie eine Fristverlängerung. Diese kann heute meist auch Online beantragt werden. 

Wie ist die Steuererklärung auszufüllen, wenn die verstorbene Person einen Ehepartner hinterlässt?

Die Steuererklärung muss bis zum Todestag für beide erstellt werden. Die hinterbliebene Person wird dann von der Steuerbehörde aufgefordert für die Periode nach dem Todestag eine Steuererklärung als Einzelperson auszufüllen. 

⇒ Sobald Immobilien involviert sind, lohnt es sich einen Steuerexperten hinzuzuziehen. 

Habe ich Anspruch auf Witwen-/Witwerrente?

Renten für die Hinterbliebenen.

Renten für Hinterbliebene werden ausbezahlt, damit diese nicht in eine finanzielle Notlage geraten. 

Folgende Hinterbliebenenrenten werden unterschieden: 

  • Witwenrente - für die hinterbliebenen Frau
  • Witwerrente - für den hinterbliebenen Mann 
  • Waisenrenten - für hinterbliebene Kinder 

Witwenrente - für die hinterbliebenen Frau

Die Voraussetzungen für die Auszahlung von Hinterbliebenenrenten sind für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen unterschiedlich. AHV-IV.CH fasst diese wie folgt zusammen:

Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben
  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
  • wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat
  • wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Witwerrente - für den hinterbliebenen Mann 

Witwerrenten werden ausbezahlt solange Kinder minderjährig sind. Sobal das jüngste Kind das 18 Altersjahr vollendet hat besteht kein Anrecht auf Witwerrente. 

Waisenrenten - für hinterbliebene Kinder 

Beim Tod des Vaters oder der Mutter.

Die AHV richtet Kindern eine Waisenrente aus, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Beim Tod beider Eltern besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten.
Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

 

Was ist sonst noch zu bedenken?

  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Falls Ferien gebucht wurden: Reisebüro/Hotel informieren, Geld zurückfordern
  • Bei Arbeitstätigkeit: Arbeitsplatz räumen und sich über ausstehende Löhne informieren
  • Bei männlichen Personen: Ggf. Militär/Zivilschutz informieren
  • Ggf. ausgeliehene Gegenstände dem Eigentümer zurückgeben
  • Ärzte informieren: Haus-, Zahn-, Augenarzt, Urologe/Gynäkologe etc.
  • Löschung der Profile bei sozialen Netzwerken veranlassen (Facebook, Twitter, etc.)
  • Verwaltung und Löschung der Mailaccounts und ggf. Homepages veranlassen
  • Bezahlung aller offenen Rechnungen (bitte vorher Rechnungen auf Korrektheit überprüfen)

Testament & Erbe

Wann zählt das Erbe als angenommen?

Ab Kenntnisnahme haben Erben eine Frist von 3 Monaten, um das Erbe auszuschlagen. Wird das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen, gilt das Erbe als angenommen.

Wann sollte ich das Erbe ablehnen?

Erben werden nach Annahme des Erbes zu Eigentümer der Nachlassgegenstände also auch von Schulden. Erben haften mit ihrem Privatvermögen für alle bekannten und unbekannten Schulden der verstorbenen Person. Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die finanzielle Situation der verstorbenen Person. Als potenzieller Erbe haben Sie ein Auskunftsrecht gegenüber der Steuerbehörde und Banken. Folgende Dokumente sind hilfreich um einen ersten Überblick zu erhalten:

  • die letzte Steuererklärung
  • Aktueller Konto- und Kreditkartenauszug 
  • Betreibungsauszug zur Überprüfung allenfalls bestehender Betreibungen oder Verlustscheine.

So erben Sie keine unbekannten Schulden:

Verlangen Sie ein öffentliches Inventar. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todes gemacht werden. Das öffentliche Inventar gibt Ihnen eine Übersicht über die Guthaben und Schulden der verstorbenen Person.

Wer kann ein öffenliches Inventar verlangen?

Gemäss Artikel 580 ff. ZGB hat jeder Erbe, der die Befugnis hat die Erbschaft auszuschlagen die Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Dies kann mit einem eingeschriebenen Brief an die zuständige Behörde erfolgen. 

Vorlage: Antrag öffentliches Inventar

Kosten: Die Kosten für das öffentliche Inventar werden dem Erbe abgezogen. Können die Kosten nicht durch das Erbe bezahlt werden, zahlt der Erbe, welche die Aufstellung des öffentlichen Inventars veranlasst hat.

Das Erbe wird angenommen, es besteht ein Testament oder Erbvertrag  

Es wurde ein Willensvollstrecker von der verstorbenen Person bestimmt:

  • Das Testament oder der Erbvertrag muss per „Einschreiben“ bei der kantonal zuständigen Behörde eingereicht werden.
  • Das Willensvollstreckerzeugnis muss beim Bezirksgericht beantragt werden. Mittels des Zeugnisses kann der Willensvollstrecker z.B. bei Banken die notwendigen Informationen einholen.
  • Der Willensvollstrecker verwaltet die Erbschaft und legt den Erben einen Vorschlag für die Erbteilung vor (gemäss Anweisungen der verstorbenen Person).

Es wurde kein Willensvollstrecker von der verstorbenen Person bestimmt:

Das Testament oder der Erbvertrag muss per „Einschreiben“ bei der kantonal zuständigen Behörde eingereicht werden.

  • Die Erbverwaltung erfolgt einvernehmlich durch die Erbgemeinschaft.

Kein Testament oder Erbvertrag vorhanden
Der Nachlass wird nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt.