Der Nachlass: was nach einem Todesfall auf die Erben zukommt

Stirbt ein Familienmitglied, ist dies ein tiefer Einschnitt in das Leben aller nahen Angehörigen. Nicht nur emotional gibt es jetzt vieles zu bewältigen. Organisation und rechtliche Fragen rücken recht schnell in den Fokus: Besonders der Nachlass ist ein Feld, auf dem oft Konflikte entstehen können und die Erben nicht selten vor Herausforderungen stellt. Was es rund um dieses wichtige Thema zu wissen gibt, haben wir einmal näher betrachtet. Für komplexe Fälle, Unklarheiten und absehbare Streitigkeiten lohnt sich stets der Gang zum spezialisierten Advokaten, wo es rechtssichere Beratung gibt.
 

Was ist ein Nachlass?

Alles, was ein Mensch nach seinem Tod zurücklässt, gehört zum Nachlass. Also das aktive und passive Vermögen des Erblassers, so heisst der juristische Begriff für den Verstorbenen. Der Nachlass umfasst die gesamte Erbschaft, also alle Güter, aber auch alle Verpflichtungen, die eventuell gegenüber Dritten bestehen. Auch Vorsorgepläne kommen hier hinzu: Ansprüche auf Witwenrenten, Waisenrente, Guthaben aus der beruflichen Vorsorge, Vorsorgeleistungen aus privaten Versicherungen. Diese letztgenannten Ansprüche werden nach dem Todesfall von den Versicherungen direkt an die Begünstigten ausgezahlt.

 

Was gehört zur Erbmasse?

Nach dem Tod eines Menschen werden seine gesamten Besitztümer als Erbmasse betrachtet. Also alle Vermögenswerte, auch Immobilien und Liegenschaften, aber auch persönliche Gegenstände. Nicht selten ist das Konfliktpotential unter Erben wegen des emotionalen Wertes in Bezug auf die Habseligkeiten des Verstorbenen recht hoch. Diese privaten Besitztümer sind die beweglichen Güter. Sie zählen zum aktiven Vermögen, also dem Teil des Erbes, das aus Vermögenswerten besteht. Auch Guthaben und Anwartschaften aus Vorsorgeplänen gehören zum aktiven Vermögen. Grundstücke, Immobilien und die damit verbundenen dinglichen Rechte sind hier ebenfalls noch zu beachten.
Passiva oder passives Vermögen dagegen sind Verpflichtungen, die der Erblasser hatte: Dazu gehören Schulden und Kredite.

 

Wie kann ich meinen eigenen Nachlass regeln?

Wer künftigen Erben Auseinandersetzungen und Aufwand ersparen möchte, der regelt seinen Nachlass am besten beizeiten selbst. Dazu gibt es verschiedene Instrumente: Per Erbvertrag, mit einer testamentarischen Regelung oder einem Ehevertrag kann die Verteilung von Gütern und Vermögen vorab geregelt werden. Auch eine Schenkung zu Lebzeiten ist eine Option, ebenso die Möglichkeit, bestimmte Personen im Rahmen einer Lebensversicherung zu begünstigen.
Im Testament können recht einfach Personen als Erben bestimmt werden. Allerdings bleiben Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten, also etwa den Kindern, von diesen Festlegungen unberührt.

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Was müssen Ehepartner und Konkubinatspartner wissen?

Gibt es kein Testament oder einen Erbvertrag, greift gemäss der Schweizer Rechtsprechung die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Die potentiellen Erben sind dabei in sogenannte Stämme unterteilt und werden in einer festgelegten Reihenfolge bedacht:

  • Erster Stamm: direkte Nachkommen, also Kinder, Enkel und Urenkel. Ausserdem Ehepartner und -partnerinnen, die eine Sonderstellung haben und zum ersten Stamm gerechnet werden.
  • Zweiter Stamm: Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen.
  • Dritter Stamm: Grosseltern und ihre Nachkommen, etwa Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft ist die Verteilung übrigens Privatsache: Wenn alle Parteien einer Erbengemeinschaft sich einig sind, wird der Nachlass so aufgeteilt, wie sich die Beteiligten einig sind. Das gilt auch dann, wenn im Testament etwas anderes verfügt worden war.

Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Frage der Nachlassregelung für Ehepartner und -partnerinnen besonders wichtig. Stirbt ein Ehepartner, muss erst einmal geklärt werden, welche beweglichen Güter ihm und welche dem überlebenden Ehepartner zuzuordnen sind. Ausserdem wichtig: In welchem Güterstand wurde die Ehe geführt, also als Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder in Gütertrennung? Hieraus ergeben sich unterschiedliche Ansprüche für den Erben.

 

gütertrennung
gütertrennung
Die Nachlassregelung für Ehepartner und -partnerinnen ist besonders wichtig. Beachten Sie dabei die verschiedenen Güterstände.

Wichtig für Konkubinatspaare: Sie sollten unbedingt eine frühzeitige Nachlassregelung veranlassen. Rein rechtlich betrachtet, haben diese Partner nach dem Todesfall nämlich keinerlei Ansprüche auf das Erbe! Hat der Verstorbene vorab keine Festlegungen getroffen, gehen also mitunter auch langjährige Partner völlig leer aus. Mittels Testament, einer Schenkung vorab und Erbverträgen kann für den Fall der Fälle vorgesorgt werden, Unterstützung dazu bieten die spezialisierten Advokaten. Auch Kinder von Konkubinatspartnern können in diese Überlegungen eingeplant werden. Nicht zuletzt sollte die in vielen Kantonen recht hohe Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare bedacht werden.

 

Die Übersicht: erste Schritte im Umgang mit dem Nachlass

Sie haben einen Angehörigen verloren, und die Frage der Nachlassverteilung steht an? Hier kommt die Checkliste mit den wichtigsten Schritten auf dem Weg zur geregelten Erbverteilung.

  1. Erbvertrag oder Testament, soweit vorhanden, der zuständigen Behörde des Kantons vorlegen
  2. Nach Eröffnung des Testaments bekommen Sie von der Behörde den Erbschein
  3. Nun wird das Erbe durch die Erbengemeinschaft verwaltet. ist dies einzelnen Personen nicht möglich, kann ein Erbenvertreter benannt werden.
  4. Entscheidung darüber, ob das Erbe angenommen werden soll oder nicht. Dazu läuft eine Ausschlagungsfrist, die drei Monate dauert. Danach gilt das Erbe automatisch als angenommen.
    • Lehnen Sie das Erbe ab, haben Sie ab diesem Moment keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf des Erbprozesses.