Organspende in der Schweiz: Dein Ratgeber rund um die Organspende in der Schweiz

Ratgeber rund um die Organspende in der Schweiz

Die Auseinandersetzung mit der persönlichen Bereitschaft zur Organspende ist für viele Menschen ein schwieriges Thema. Sie ist oftmals emotional belastet und meist mit Unsicherheiten und auch Ängsten verbunden. Es ist an dieser Stelle wichtig, sich mit der individuellen Sichtweise und den damit verbundenen Fragen auseinanderzusetzen. Je mehr Wissen zum Thema Organspende und Organspendeausweis vorhanden ist, desto leichter fällt die persönliche Entscheidung. Dabei ist es wesentlich, den eigenen Willen zu respektieren, unabhängig davon, ob er für oder gegen das Spenden von Organen ausfällt.


Definition Organspende

Die Spende von Organen oder auch Körpergewebe sowie Zellen bedeutet die Entnahme aus dem Körper einer Person und die Übertragung in den Körper eines Patienten, der diese Organe benötigt.
Die Spende kann postmortal (nach dem Tod) oder als Lebendspende erfolgen. Postmortale Spenden müssen zu Lebzeiten des Spenders schriftlich verfügt werden, in der Regel in Form eines Organspendeausweises.

Der Grund für den Bedarf an Spenderorganen ist die gestörte Funktionalität von Organen bei betroffenen Patienten. Dies kann aufgrund von bestehenden Stoffwechselerkrankungen oder auch schweren Unfällen der Fall sein. Die Transplantationsmedizin bietet hier die Möglichkeit, die Folgen der Schädigung durch eine Organtransplantation zu beseitigen.


Gründe für eine Organspende

In der Schweiz sterben in jedem Jahr zahlreiche Menschen, die durch eine Organspende noch leben könnten. Weit über 1000 schwer kranke Personen befinden sich auf der Warteliste für eine dringend benötigte Transplantation. Davon werden weniger als ein Drittel transplantiert. Der Vorteil einer Entscheidung für die Spende liegt auf der Hand. Je mehr Menschen sich als Organspender zur Verfügung stellen, desto mehr Leben könnten gerettet werden.
Darüber hinaus kann auch jeder bis dato gesunde Mensch prinzipiell jederzeit durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung selbst in die Lage kommen, irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein.


Eventuelle Nachteile einer Organspende

Ob es Nachteile in Bezug auf das Spenden von Organen gibt, ist meist eine Frage von Unklarheiten oder auch ethischen Überlegungen. Gelegentlich stellen sich Menschen die Frage, ob religiöse Gründe gegen eine Spende sprechen könnten. In den grossen Weltreligionen gibt es jedoch lediglich das Gebot zur Hilfeleistung. Inwieweit daraus eine Bereitschaft zur Spende erwächst, kann nur jeder mit sich selbst ausmachen.
Häufig besteht die Unsicherheit, ob eine getroffene Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden kann. Das ist jederzeit möglich. Eine Spendekarte kann einfach zerrissen werden, wenn sich die Sichtweise ändert. Ebenso ist ein neues Ausstellen gleichermassen problemlos möglich.


Die Angehörigen

Nicht nur die Spendekarte ist entscheidend für die persönliche Willensbekundung, auch der Austausch mit den Angehörigen ist sinnvoll. Falls eine Situation eintritt, in der die schriftliche Bekundung nicht zeitnah gefunden wird oder gar nicht existiert, werden die Angehörigen im Spital gefragt, ob ihnen der Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Wenn darüber niemand Bescheid weiss, haben die Ärzte keine Möglichkeit zu einer Organentnahme. Auch für die Familie selbst bedeutet es in der Regel eine grosse Entlastung, wenn sie über die Wünsche ihres verstorbenen Angehörigen informiert ist. Entgegen häufiger Annahmen ist es nicht ausreichend, den Willen zur Spende im Testament zu verfügen. Zum Zeitpunkt des Todes wäre das Testament noch gar nicht eröffnet.


Relevante Fakten zur Organspende

Grundsätzlich kann ein einziger Mensch mit seiner Spende bis zu sieben Leben retten. Bei der Spende ist die Entnahme von Organen sowie Gewebe und Zellen möglich.

Organe
- Herz
- Lungen
- Nieren
- Leber
- Bauchspeicheldrüse
- Dünndarm

Gewebe und Zellen
- Haut
- Hornhaut der Augen
- Gehörknöchelchen der Ohren
- Knochen
- Gefässe
- Herzklappen
- grosse Blutgefässe
- Sehnen
- Knorpel
- Bänder
- Blutstammzellen (nur als Lebendspende)

Bei einer Organspende nach dem Ableben ist das zweifelsfreie Feststellen des Todes Voraussetzung. Hierzu zählen ein irreversibler Herzstillstand oder ein eindeutiger Hirntod.
Auch eine Lebendspende gehört zu den möglichen Spenden. Hier kommen meist Nieren, Teile der Leber und vor allem Blutstammzellen infrage. Lebendspenden werden erst im Kontext von Operationen erforderlich.

Für die Entnahme von Gewebe und Organen ist eine Einwilligung durch den Spender unbedingte Voraussetzung. Dies ist in Form eines Organspendeausweises (Spendekarte) möglich. Ist keine schriftliche Willensbekundung vorhanden, werden die nächsten Angehörigen nach dem Willen gefragt. Ist dieser nicht bekannt oder gibt es keine Angehörigen, so ist die Spende in Übereinstimmung mit dem Schweizer Transplantationsgesetz ausdrücklich verboten.


Die rechtlichen Grundlagen

Sowohl die Organspenden als auch die damit verbundenen Organtransplantationen werden in der Schweiz durch das Transplantationsgesetz rechtlich geregelt. Bis zum Jahr 2007 bestanden verschiedene kantonale Vorgaben, die durch dieses Bundesgesetz abgelöst wurden und nunmehr einheitlich geregelt werden.
Das Gesetz bestimmt nicht nur die Voraussetzungen einer Organentnahme beim Spender, sondern auch die Richtlinien für die Spendenempfänger. Ziel ist jeweils der Schutz aller beteiligten Personen, sowohl Spender als auch Empfänger.


Individualisierung der Organspenden

Die Spendekarte, die den Willen zur Organspende abbildet, muss nicht einheitlich ausgefüllt werden. Manche Menschen haben aus persönlichen Gründen Vorbehalte, bestimmte Organe oder Gewebeteile zu spenden, möchten aber sonst prinzipiell gerne Organspender sein. Es kann jederzeit eingetragen werden, welche Organe für eine Spende zur Verfügung stehen sollen beziehungsweise welche nicht. Dieser Eintrag kann immer wieder geändert oder neu verfasst werden.

Zusätzlich zur Spendekarte besteht in der Schweiz die Möglichkeit, die eigene Willensäusserung in der Datenbank des Organspenderegisters einzutragen. Auf diese Weise wissen sowohl Angehörige als auch Spitalmitarbeiter genau Bescheid. Auch diese Eintragung kann zu jedem Zeitpunkt auf Wunsch geändert werden.


Zulässiger Personenkreis

Die Spende von Organen ist unabhängig vom Alter. Das Ausfüllen eines Organspendeausweises ist in der Schweiz ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Auch ein jüngerer Mensch kann für eine Spende infrage kommen. In dem Fall wird die Entscheidung von den Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertretern des Kindes getroffen.

Selbst ein hohes Lebensalter bedeutet keine Einschränkung für eine Spende. Ob die Organe eines Menschen verwendet werden können, hängt vor allem vom Gesundheitszustand des Spenders ab. Wenn das benötigte Gewebe, das Organ oder die Zellen in einem funktionsfähigen guten Zustand sind, ist auch ein betagter Spender geeignet. Selbst im Krankheitsfall ist eine Spende in vielen Fällen möglich. Hier erfolgt die entsprechende Prüfung unmittelbar bei der Entnahme.