Urlaubsrechte von Angestellten bei einem familiären Todesfall

Ein Todesfall in der Familie bedeutet eine grosse Belastung für Angehörige und Freunde. Die Trauer steht im Vordergrund und gleichzeitig gilt es zunächst einmal zu funktionieren und eine Vielzahl an Erledigungen vorzunehmen. Die Beerdigung muss geplant werden, ebenso die Trauerfeier und alle damit verbundenen Gänge. Viele hilfreiche Informationen rund um den Zeitpunkt vor und nach einer Bestattung bietet Ihnen das Trauerportal.


Zusätzlich fallen in der Regel behördliche Gänge an und der insgesamt zu leistende Zeitaufwand ist üblicherweise gross, vor allem, weil die meisten organisatorischen Tätigkeiten eine sehr zeitnahe Umsetzung erfordern. Wenn Sie berufstätig sind, benötigen Sie voraussichtlich einen zusätzlichen Urlaub, für dessen Gewährung Ihr Arbeitgeber zuständig ist. Der Ihnen dafür zustehende zeitliche Rahmen ist dabei nur teilweise eindeutig definiert.

 

Die Rechtslage in der Schweiz

Für Ihren Urlaubsanspruch bei einem Todesfall in der Familie sieht der Gesetzgeber Vereinbarungen vor, sofern die verstorbene Person zum engeren verwandtschaftlichen Kreis der Familie zählt, heisst ein Verwandter ersten Grades. Damit sind ausschliesslich der Ehepartner, ein Elternteil und das eigene Kind gemeint.

Auch wenn beispielsweise eine enge Bindung zu den Schwiegereltern oder den Grosseltern besteht, so sind diese aufgrund ihrer Zuordnung zur Verwandtschaft zweiten Grades von den Regelungen des Sonderurlaubs ausgenommen, es sei denn, der Arbeitgeber erweist sich als kulant und gewährt zusätzliche Tage. Dies ist durchaus häufig der Fall, kann jedoch nicht verbindlich eingefordert werden.

Sonderurlaubstage gelten prinzipiell nicht als klassischer Erholungsurlaub, sondern sollen Angehörigen die Möglichkeit geben, entscheidende Aktivitäten vornehmen zu können, die mit dem Trauerfall in direkter Verbindung stehen. Ein Nachweis ist darüber normalerweise nicht erforderlich. Der Arbeitgeber ist jedoch allgemein berechtigt sich abzusichern und eine Bescheinigung zu verlangen. Dies kann etwa die Todesanzeige oder eine vergleichbare Mittelung sein, aus der ersichtlich wird, dass der Arbeitnehmer einen Sonderurlaubsbedarf hat. Gerade wenn Sie gerne mehr Tage beantragen möchten, ist ein proaktives Einreichen entsprechender Belege in vielen Fällen hilfreich.

Trauerportal Blog Sonderurlaub
Trauerportal Blog Sonderurlaub
Der Sonderurlaub soll für organisatorische Tätigkeiten genutzt werden

Die Länge des Sonderurlaubs – Was steht Ihnen zu?

Bei der genauen Länge der arbeitsfreien Zeit besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitliche Regelung. Faktisch sieht das Arbeitsrecht eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für verschiedene Ereignisse vor. Neben dem Todesfall sind dies beispielsweise der eigene Umzug oder auch die eigene Hochzeit.

Verwiesen wird dabei jedoch lediglich auf das „übliche Mass“ in Bezug auf Stunden oder Tage. Die hierbei gebräuchliche Gestaltung umfasst in den meisten Fällen einen Zeitraum zwischen einem und drei Tagen.

Viele Arbeitgeber berücksichtigen bei Sonderurlauben nicht allein den Grad der Verwandtschaft zum Verstorbenen, sondern oftmals auch die Dauer der Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Firma. Mitarbeiter, die demnach bereits einen langen Zeitraum für ein Unternehmen tätig waren, erhalten oft aus Gründen der Kulanz, als Zeichen der Wertschätzung oder durch plausible Gründe durch den Vorgesetzten ein grösseres zeitliches Kontingent. Ein Arbeitnehmer, der weniger als 6 Monate im Unternehmen arbeitet, bekommt durchschnittlich 2-3 Tage Sonderurlaub genehmigt.

Tipp: Meist finden sich Angaben zur Dauer des zusätzlichen Urlaubs in den vertraglichen Richtlinien Ihres bestehenden Arbeitsvertrages. Hier sind die innerbetrieblichen Vereinbarungen festgehalten, die auch die Angaben zur Urlaubssituation und die damit verbundenen Ausnahmekriterien beinhalten.
 

Praktische Beispiele:
Marie, die schon 3 Jahre im Unternehmen arbeitet, bekommt 6 Sonderurlaubstage beim Tod von Ihrem Ehepartner, Kind oder eines Elternteils, da sie allein alle Tätigkeiten nach dem Tod erledigen muss.

Tina, die auch seit 3 Jahren im Unternehmen tätig ist, bekommt beim Tod der Grosseltern, Schwiegereltern oder Enkeln aufgrund von Kulanz des Unternehmens einen einzelnen Tag.
Beim Tod der Grossmutter, die 5 Stunden entfernt wohnt und Tina die ganze Beerdigung organisieren muss, gibt ihr der Arbeitgeber Sonderurlaub von 3 Tagen.

Marco, der weniger als 6 Monate im Unternehmen arbeitet, kann beim Tod eines Verwandten ca. mit 1-3 Tagen Sonderurlaub rechnen.


Beantragung und Bewilligung Sonderurlaub

Da der Sonderurlaubsbedarf bei einem Todesfall naturgemäss spontan auftrifft, kann er nicht langfristig beantragt werden, wie es ansonsten bei den Zeiten des jährlich zustehenden Urlaubs üblich ist. Es ist jedoch zwingend erforderlich, den Arbeitgeber zu informieren und schriftlich den gesonderten Urlaub zu beantragen. Dies kann in einem kurzen formlosen Schreiben vorgenommen werden, das der Personalakte zugefügt wird.

Sonderurlaubstage dürfen generell erst dann angetreten werden, wenn die entsprechende Arbeitgeber-Bewilligung vorliegt. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da in den genannten Fällen arbeitsrechtlich eine entsprechende Freistellung vorgesehen ist. Es gilt lediglich, die Anzahl der Tage mit dem Vorgesetzten zu klären.
Entgegen häufiger Annahmen werden Sonderurlaubstage nicht vom Jahresurlaub abgezogen.

 

Alternative Möglichkeiten

Eine häufige Situation besteht in einer nur unzureichenden Anzahl an Sonderurlaubstagen, die arbeitgeberseitig gewährt wird. Sie reicht leider oft nicht aus, um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen, die in Verbindung mit dem Trauerfall zu bewältigen sind.

Tipp: Ein Teil der Zeit lässt sich reduzieren durch die Inanspruchnahme unserer Checkliste. Die zeitintensive und oft mühsame Suche nach organisatorischen Themengebieten rund um den Sterbefall kann so bereits wesentlich eingegrenzt werden.

Zur Checkliste

Dennoch bleiben bei vielen Angehörigen genügend Anliegen, die mit einem oder zwei Sonderurlaubstagen nicht abzudecken sind. In dem Fall besteht vielfach die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über zusätzliche Tage im Rahmen des regulären Urlaubs zu sprechen. Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch erlaubt Ihnen nicht nur zu Erholungszwecken, sondern für jeden Bedarf, den Sie haben, Urlaub einzureichen. Auf diese Weise können Sie die Sonderurlaubstage mit Urlaubstagen kombinieren und haben entsprechend mehr Zeit zur Verfügung.

Diese Regelung muss ebenfalls von Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden und setzt ausserdem voraus, dass Sie noch offene Urlaubstage zur Verfügung haben, die Sie verwenden können. Sollten Sie Ihren Jahresurlaub verbraucht haben, können Sie in Ihrem Unternehmen darüber hinaus um einen sogenannten unbezahlten Urlaub bitten. In dem Fall werden Sie von der Arbeit freigestellt, erhalten jedoch für diesen Zeitraum auch keinen Lohn.